Flugplatzordnung

Flugplatzordnung

Diese Platzordnung ist für alle Piloten verbindlich, die den Modellflugplatz in Ausübung des Flugmodellsports benützen. Sie ist in der Clubhütte zur Ansicht ausgehängt und in der Homepage abrufbar. Gäste sind vom Einlader über den Inhalt dieser Platzordnung zu belehren.

Die Benutzung des Modellflugplatzes ist nur Mitgliedern des UMFC Ikarus Weinland  gestattet. Klubfremde Piloten dürfen den Platz nur als Gäste von Klubmitgliedern oder des Klubs benützen. Sie müssen jedoch nachweislich eine entsprechende Luftfahrtshaftpflichtversicherung für Modellflugzeuge haben. Die Benützung durch Gäste setzt die Anerkennung der Platzordnung voraus und kann jederzeit widerrufen werden. Jugendliche dürfen den Modellflugplatz nur in Anwesenheit und unter Aufsicht erwachsener Klubmitglieder benützen.

Das Betreten und Befahren des Platzes mit Fahrrädern und Kraftfahrzeugen aller Art ist nur auf dem Einfahrtsweg gestattet. Die Anlage ist vom letzten Piloten abzuschließen. Die gesamte Anlage einschließlich des Klubhauses ist schonend zu behandeln und sauber zu halten.

Parkordnung:
Fahrräder und Kraftfahrzeuge aller Art dürfen ohne Ausnahme nur auf dem gekennzeichneten Besucherparkplatz abgestellt, bzw. geparkt werden. Zuschauer haben sich beim Klubhaus und auf dem Besucherparkplatz aufzuhalten. Kinder sind unter Aufsicht und Hunde an der Leine zu halten.

Flugraum:
Flugbewegungen sind nur im Bereich des Flugfeldes und außerhalb des Flugplatzes gestattet, wobei das Siedlungsgebiet und der Bereich der Umfahrungsstrasse zu meiden ist. Je nach Windverhältnissen kann sowohl die Längs als auch die Querpiste zum Starten und Landen verwendet werden (siehe Lageplan). Der Start und die Landung dürfen nie gegen den Vorbereitungs- und Besucherraum durchgeführt werden. Die Piloten haben sich in einer Gruppe am Rand  des Flugfeldes  aufzuhalten. Der Start sollte, die Landung muss angesagt werden.

Fliegen ist nur in einem Umkreis von bis zu 500 m erlaubt und bis zu einer maximalen Höhe von 300 m über Grund.

Durchführungsverordnung EU-VO 2019/947 & Kompetenznachweis

Jeder Betreiber eines unbemannten Luftfahrzeuges – also auch ein Modellflugpilot – der in Österreich seinen Hauptwohnsitz hat, muss sich selbst bei der Austro Control GmbH. (ACG) registrieren. Das wird ab 31.12.2020 über die Internetseite www.dronespace.at möglich sein und 31,20 EUR kosten

Zuständig für die Registrierung und den Kompetenznachweis ist die Austro Control GmbH. Fragen sind deshalb ausschließlich an dronespace@austrocontrol.at zu richten. Telefonisch unter              +43 (0)51703 7111.

Nur aktive Piloten müssen sich registrieren und benötigen einen Kompetenznachweis; d.h. unterstützende Mitglieder oder Mitglieder, die den Flugsport nicht mehr ausüben, sind von der Registrierungspflicht und vom Kompetenznachweis ausgenommen.

Im Zuge der Registrierung (Name, Adresse, usw.) muss auch eine Polizzennummer für eine Haftpflichtversicherung eingegeben werden.

Für Aero Club – Mitglieder ist das die Versicherungspolizze der Helvetia Versicherungs AG – Polizzennummer: 400 112 3142. Diese ist allerdings nur dann gültig, wenn der Mitgliedsbeitrag des ÖAeC ordnungsgemäß bezahlt wurde.

Gemäß dem Artikel 21, Absatz 3 der EU-VO ist der Betrieb von UAV-Modellen im Rahmen von Flugmodell-Vereinen und -Vereinigungen entsprechend dem nationalen Recht ohne eine Genehmigung nach Artikel 16, Abs. 3 der EU-VO bis längstens 31. Dezember 2022 zulässig, d.h. dass die Mitglieder eines Vereins bzw. einer Vereinigung keinen Kompetenznachweis für den Betrieb von UAV-Modellen auf einem bestehenden Modellflugplatz bis 31.12.2022 benötigen.

Findet der Flugbetrieb aber abseits eines Modellflugplatzes  statt, muss der Pilot Inhaber eines Kompetenznachweises sein.

Die Registrierungsbestätigung der Kompetenznachweis und der Versicherungsnachweis (Sportlizenz) sind beim Flugbetrieb mitzuführen.

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Flugmodelle:

Alle UA(-Flugmodelle) eines Betreibers müssen mit der Registrierungsnummer gekennzeichnet werden.

Die genaue Ausführung der Beschriftung bleibt dem Betreiber überlassen! (z.B. 5mm Schrifthöhe, auch mit Filzstift, kein feuerfestes Schild,….)
Bei Verwendung von Verbrennungsmotoren sind wirksame Schalldämpfer zu benützen.

Flugdisziplin:
Piloten mit 35mHz Anlagen, müssen sich, davon überzeugen dass es keine Quarz -Doppelbelegung gibt. Die Einhaltung der Vorschriften der Post- und Telegraphenverwaltung über die Verwendung und Benutzung von Funkfernsteuerungsanlagen ist Vorschrift.

Sicherheitsvorschriften:
Vor jedem Start hat sich der Pilot von der Flugsicherheit seines Modells zu überzeugen. Das Überfliegen von Personen ist grundsätzlich verboten. Es darf auch nicht über dem Vorbereitungsraum und der Clubhütte geflogen werden.

Motormodelle dürfen zwar im Vorbereitungsraum gestartet werden, müssen aber vor diesem abgestellt werden(also nicht mit laufendem Motor bis zum Tisch bzw. Auto fahren)

Betreiber von Turbinenjets müssen immer einen  Feuerlöscher in Reichweite haben.                                                                                                            Um Außenlandungen zu vermeiden, ist die Flugdauer der Flughöhe und dem Kraftstoffvorrat anzupassen. Die Flughöhe und -weite ist so zu wählen, dass im Gleitflug der Platz bzw. die Landebahn erreicht werden können.

Bergung von Flugmodellen:
Bei Außenlandungen oder Absturz darf der Pilot oder Bevollmächtigter die Bergung des Flugmodells vornehmen. Diese Bergung hat unter Benützung vorgegebener Wege und Feldraine, unter äußerster Schonung von Flur und Bestand zu erfolgen. Der Feldbesitzer ist vom Piloten in Ausnahmefällen (Flurschäden) zu verständigen. Der Pilot ist für jeden angerichteten Schaden selbst verantwortlich.

Der Lageplan des Modellflugplatzes ist ein wesentlicher Bestandteil der Platzordnung.

Der UMFC Ikarus Weinland übernimmt für aus dem Betrieb von Flugmodellen entstandene Schäden an Sachen und Personen keine Haftung.

Der UMFC Ikarus Weinland ist bei wiederholten Verstößen gegen diese Platzordnung berechtigt, ein Startverbot, in besonders schweren Fällen ein Platzverbot auszusprechen

Stand Februar 2021

UMFC